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   VGH Bayern, 20.12.2011 - 6 CE 11.896   

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https://dejure.org/2011,59849
VGH Bayern, 20.12.2011 - 6 CE 11.896 (https://dejure.org/2011,59849)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.12.2011 - 6 CE 11.896 (https://dejure.org/2011,59849)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 6 CE 11.896 (https://dejure.org/2011,59849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Soldatenrecht; Unterlassung von Äußerungen; Wiederholungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2004 - 12 B 2197/03

    Erfordernis eines Anordnungsgrundes für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2011 - 6 CE 11.896
    Der Antragsteller hat dem mit der Beschwerde nichts Stichhaltiges entgegengesetzt, obwohl ihm bekannt ist, dass es nach der Rechtsprechung für den Ausschluss einer Wiederholungsgefahr nicht notwendig der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bedarf, sondern auch eine von der auf Unterlassung in Anspruch genommenen Behörde im gerichtlichen Verfahren abgegebene Absichtserklärung genügen kann (vgl. OVG NRW, U.v. 26.1.2004 - 12 B 2197/03, NJW 2004, 1611).
  • VGH Bayern, 02.12.2013 - 4 C 13.2196

    "Einzelrichter" im Sinne des § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG ist auch der nach § 87 Abs. 3

    Bei Anträgen auf Untersagung ehrverletzender Äußerungen ist daher nach gängiger Praxis der Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54.10; BayVGH, B.v. 24.5.2006 - 4 CE 06.1217 - juris; B.v. 3.4.2008 - 4 C 08.566 - B.v. 20.12.2011 - 6 CE 11.896), wobei dieser Wert entsprechend zu vervielfachen ist, wenn sich das Unterlassungsbegehren gegen eine Mehrzahl von Äußerungen unterschiedlichen Inhalts oder verschiedener Urheber richtet (BVerwG, B.v. 3.4.2006 - 7 B 95/05 - juris; vgl. auch BSG, B.v. 8.4.2005 - B 6 KA 60/04 - juris).
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